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Weltladen Köngen

fair handeln

Beschreibungsbild zu Fair Handeln

Weltladen Köngen

die ganze Welt in einem Laden

10 Grundsätze des Fairen Handels

Öffungszeiten:

Mo - Sa 9.00 - 12.30

Mo, Di, Do, Fr 14.30 - 18.00 Uhr.

Das Team von Weltladen Köngen
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Hirschstrasse 2
73257 Köngen
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07024 5 02 11 40

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Montag

09:00 - 12:30 | 14:30 - 18:00

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10 Grundsätze

Grundsatz 1

Chancen für wirtschaftlich benachteiligte Produzenten schaffen

Ein Ziel des Fairen Handels ist die Armutsbekämpfung. Deshalb unterstützen wir Kleinbauern und Produzentinnen, die wirtschaftlich benachteiligt sind oder vom derzeitigen System an den Rand gedrängt werden, dabei, neue Ansatzmärkte zu erschließen. Nachhaltig wird dadurch Entwicklung zu wirtschaftlicher Selbständigkeit und (Gemeinschafts-) Besitz gefördert.

Grundsatz 2

Transparenz und Rechenschaftspflicht

Alle beteiligten Handelspartner, von der Geschäftsführung über die Produzenten bis zum Einzelhandel in jedem Laden, gehen offen und respektvoll miteinander um. Entscheidungen werden wie in der WFTO gemeinsam getroffen und Rechenschaft darüber abgelegt. Deshalb binden wir auch in Entscheidungen in unserem Laden alle mit ein und tauschen Informationen aus.

Grundsatz 3

Faire Handelspraktiken

Fairer Handel dient nicht der Gewinnmaximierung. Die Geschäftsbeziehungen sollen auf Vertrauen und Solidarität basieren. Waren werden pünktlich und in vereinbarter Qualität geliefert und fristgerecht bezahlt. Die Käufer leisten bei Bedarf Vorauszahlungen, um die Produzenten vor Verschuldung zu bewahren. Mit anderen Organisationen des Fairen Handels wird kooperiert; unlauterer Wettbewerb wird vermieden. Langfristige Lieferbeziehungen und Abnahmeverträge gewährleisten den Produzenten über einen größeren Zeitraum ein sicheres Einkommen.

Grundsatz 4

Faire Bezahlung

Preise werden im Fairen Handel zwischen den Handelspartnern gemeinsam festgelegt. Die Bezahlung muss vom Produzenten als fair und sozialverträglich bewertet werden. Die Organisationen des Fairen Handels vermitteln den Produzenten auch die nötigen Kenntnisse, um den Preis selbstständig aushandeln zu können. Es gilt der Grundsatz: gleiches Geld für gleiche Arbeit.

Grundsatz 5

Keine ausbeuterische Kinderarbeit, keine Zwangsarbeit

Der Faire Handel kommt ohne Kinderarbeit und Zwangsarbeit aus. Jede Art von Ausbeutung wird abgelehnt. Unternehmen, die direkt oder über den Zwischenhandel faire Produkte von Produzenten erwerben, müssen sicherstellen, dass bei der Herstellung keine Zwangsarbeit vorkommt und

die UN-Konvention über die Rechte des Kindes eingehalten wird.

Grundsatz 6

Versammlungsfreiheit, keine Diskriminierung und Geschlechtergerechtigkeit

Niemand darf aufgrund seines Geschlechts, seiner Herkunft, Religion, sexueller Orientierung oder Krankheit benachteiligt werden. Insbesondere die Rechte der Frauen in den Hersteller ländern gilt es hier zu schützen, sodass Frauen wie Männer Zugang zu Rohmaterialien für die Herstellung der Produkte haben, sowie die Möglichkeit ihr politisches Umfeld zu gestalten. Frauen sollen besonders ermutigt werden, sich auf Führungspositionen zu bewerben. Außerdem wird das Recht aller Beschäftigten auf die Gründung und Zugehörigkeit zu Gewerkschaften respektiert.

Grundsatz 7

Gute Arbeitsbedingungen

Der Faire Handel steht für sichere und gesundheitsverträgliche Arbeitsbedingungen. Mindestens die nationalen und lokalen Gesetze sowie die ILO-Konventionen (International Labour Organisation) über Gesundheit und Sicherheit müssen eingehalten werden. Arbeitszeiten und -bedingungen entsprechen diesen Vorgaben. Die Fair-Handels-Organisationen verpflichten sich, diese Vorgaben zu prüfen und darüber hinaus gemeinsam mit den Produzenten weiter zu verbessern.

Grundsatz 8

Aus- und Weiterbildung

Fairer Handel soll vor allem kleine, benachteiligte Produzenten fordern und unabhängiger machen. Dadurch werden sich die Entwicklungsmöglichkeiten der lokalen Bevölkerung verbessern. Die Fähigkeiten und Kompetenzen von Produzentenorganisationen und Kooperativen sollen nach haltig gestärkt werden. Im Rahmen der Weiterbildung werden insbesondere Managementkenntnisse verbessert, um sich auf dem Markt besser behaupten zu können. Auch der Ausbau der Produktionskapazitäten und der Zugang zu internationalen Märkten wird hierdurch möglich.

Grundsatz 9

Förderung des Fairen Handels

Die Teilnehmer am Fairen Handel setzen sich öffentlich für einen gerechteren Welthandel ein und klären über die Ziele des Fairen Handels auf. Wir bieten unseren Kunden Informationen über das Fair-Handels-Prinzip, die Produkte und deren Produzenten und schaffen somit Bewusstsein für Fairen Handel. Werbung und Marketing erfolgt dabei ebenfalls mit ehrlichen und nachvollziehbaren Mitteln.

Grundsatz 10

Schutz der Umwelt

Die Herstellung fair gehandelter Produkte soll die Umwelt so wenig wie möglich belasten, eine weitestgehende Abfallvermeidung und umweltfreundliche Anbaumethoden und Produktionsbedingungen sind elementar für eine nachhaltige Entwicklung der Kooperativen. Ziel ist die Nutzung von nachhaltigen Rohstoffen aus lokalen Quellen, die Verwendung erneuerbarer Energie sowie ein möglichst geringer Pestizideinsatz. Produkte aus ökologischer Landwirtschaft werden bevorzugt in den Handel aufgenommen.

Ansprechpartner

Frau Ev-Marie Lenk

1. Vorsitzende

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